Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäßVerordnung (EU) 2019/2088
Stand: 01. Oktober 2026
Einbeziehungvon Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3)
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungenund/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsichtnegative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sogenannten Nachhaltigkeitsrisiken, also Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, könnensich unmittelbar auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Anlageobjekte auswirken. Da sich derartige Risiken nichtvollständig ausschließen lassen, beziehen wir sie im Rahmen unserer Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung in unsere allgemeine Risikobetrachtung ein.
Bei der Auswahl undlaufenden Überwachung der Anlagen berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken, soweit sie für den Wert einer Anlage wesentlich sein können, gemeinsam mit anderen Faktoren wie Bewertung, Liquidität und erwarteter Rendite. Eine standardmäßige Auswahl oder ein Ausschluss von Anlagen anhand von ESG-Ratingsoder Nachhaltigkeitskriterien erfolgt nicht. Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kunden fragen wir im Rahmen der Geeignetheitsprüfung ab und beziehen sie auf Wunsch in die gemeinsame Anlageplanung ein. Die konkreten Einzelheiten ergebensich aus den individuellen Vereinbarungen.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4)
Investitionsentscheidungen könnennachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgesehenen rechtlichen Regulierungen erfordert zunächst noch deren Konkretisierung. Des Weiteren existieren noch nicht finalisierte Regulierungsvorhaben, die nach deren Finalisierung zu einer zukünftig abweichenden Bewertung eines Finanzprodukts bzgl. seiner aktuell vorliegenden Einstufung als nachhaltig führen können. Darüber hinaus fehlen derzeit einheitliche finalisierte Marktstandards sowie einheitliche Kriterien zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten.
Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) Offenlegungs-VO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) Offenlegungs-VO).
Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen unserer Investitionsentscheidungen und unserer Anlageberatung auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht auf Ebene des Unternehmens. Die damit verbundenen Anforderungen an Datenerhebung, Messung und Berichterstattung wären angesichts unserer Größe sowie der Art und des Umfangs unserer Tätigkeit unverhältnismäßig. Eine Berücksichtigung ist derzeit nicht geplant. Wir überprüfen diese Entscheidung, sobald sich die Datenlage oder unser Geschäftsmodell wesentlich ändert. Unabhängig davon berücksichtigen die von uns beratenen Investmentfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Produktebene. Näheres enthalten die vorvertraglichen Informationen derjeweiligen Fonds.
Offenlegungder Vergütungspolitik unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art.5)
Aktuell liegt keine Berücksichtigung vonNachhaltigkeitsrisiken in unserer Vergütungspolitik vor.
Kontakt
Wenn Sie weitere Informationen zum Umgangmit dem Thema Nachhaltigkeit in unserem Unternehmen wünschen, wenden Sie sich gerne direkt an unsere Geschäftsleitung oder Ihren persönlichen Berater.